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Festplatten richtig vernichten
Die 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) befasst sich nicht nur mit dem Schutz bestehender Daten, sondern auch deren gesetzeskonformer Löschung. Dies gilt natürlich für alle Arten von Datenträgern, welche für die Speicherung personenbezogener Daten gewählt wurden. In Unternehmen werden sehr häufig Festplatten als Speichermedien für personenbezogene Daten genutzt. Diese Festplatten müssen ebenso wie bspw. der Datenträger Papier, nach den Vorgaben der DSGVO vernichtet werden.
Warum müssen Festplatten & die Daten darauf vernichtet werden?
Werden für die Speicherung personenbezogener, sensibler Daten Festplatten verwendet, gelten für die Datenvernichtung die selben Regelungen, wie für die Vernichtung anderer Datenträger, bspw. Papier oder CDs. Das bedeutet, dass eine Datenvernichtung, in diesem Fall eine Festplattenvernichtung, dem Datenschutz entsprechen muss. Eine Festplatte zu löschen ist nicht DSGVO-konform und kann bei einem Datenmissbrauch zu drastischen Strafzahlungen führen.
Sollte also eine Festplattenvernichtung/Datenvernichtung notwendig sein um die darauf befindlichen Daten zu vernichten, muss auf die DSGVO-Konformität dieser Festplattenvernichtung geachtet werden.

Wie werden Festplatten datenschutzkonform vernichtet?
Um eine Festplatte datenschutzkonform zu vernichten reicht es nicht aus, diese zu löschen oder zu überschreiben.
Um die Daten wirklich DSGVO-konform zu vernichten, sollten die Festplatten geschreddert werden. Denn nur durch diese Art der Datenträgervernichtung lässt sich sicherstellen, dass die personenbezogenen, sensiblen Daten nicht wiederhergestellt werden können.
Durch die Nutzung eines Festplatten-Schredders mit der richtigen Sicherheitsstufe, können Festplatten und die Daten DSGVO-konform vernichtet werden.
Festplatten sicher vernichten durch Schreddern
Die Lösung für das richtige Vernichten von Daten auf einer Festplatte stellt also die mechanische Vernichtung dar!
Nur die fachgerechte Vernichtung der Festplatte durch einen Schredder kann dafür sorgen, dass die Daten der Festplatte dauerhaft, unwiederbringlich und datenschutzkonform vernichtet werden. Jedoch muss auch hier auf den Schutzbedarf der Daten und den sich daraus ergebenden Sicherheitsstufe des Schredders geachtet werden.
Um die Sicherheit in der Vernichtung noch weiter zu erhöhen, sollten diese direkt am Entstehungsort, firmenintern vernichtet werden.

Warum andere Möglichkeiten nicht ausreichen
Um Festplatten sicher zu vernichten werden häufig Methoden wie das Überschreiben oder auch das Löschen der Festplatte beschrieben. Diese Methoden der Datenlöschung haben allerdings Datenschutzlücken, da sich in beiden Fällen die Dateien gegebenenfalls wieder herstellen lassen.
Ebenso sind Experten in der Lage, Daten auf einer Festplatte nach der Zerstörung mithilfe eines Hammers bspw. wiederherzustellen. Für das sichere Vernichten einer Festplatte sollte diese durch einen geeigneten Medienvernichter geschreddert werden.
Festplatten löschen
Wurde eine Festplatte als Speichermedium für personenbezogene Daten verwendet, kann diese gelöscht werden, indem die Daten von der Festplatte gelöscht werden. Diese Datenlöschung entspricht allerdings nicht einer unwiderruflichen Löschung. Das bedeutet, das bloße Löschen der Daten auf der Festplatte ist nicht ausreichend, um sie zu vernichten, da eine Wiederherstellung der gelöschten Daten jederzeit möglich ist. Dadurch können diese noch immer in falsche Hände geraten.
Festplatten überschreiben
Auch eine Überschreibung der Daten auf der Festplatte ist nicht ausreichend, da durch ein Überschreiben nie alle Daten vernichtet werden und diese daher ebenfalls wiederherstellbar und somit für Unbefugte einsehbar wären.
Festplatten zerstören
Möchte man die Daten auf einer Festplatte vernichten, sodass diese unwiderruflich vernichtet werden, muss der Datenträger, also die Festplatte an sich, vernichtet werden.
Entscheiden sich Unternehmen, die Festplatte zu vernichten indem versucht wird, diese selbst zu zerstören, muss daraufhin gewiesen werden, dass die Daten dadurch meist nicht unwiederbringlich zerstört werden. Denn das Vernichten der Daten einer Festplatte durch Selbstzerstörung, bspw. mithilfe eines Hammers, ist nicht ausreichend um die Daten vor Unbefugten zu schützen. Experten sind selbst nach einer Beschädigung der Festplatte durch Werkzeug noch in der Lage, die Daten zu retten und wiederherzustellen. Außerdem muss auf ein hohes Verletzungsrisiko hingewiesen werden, wenn man versucht, die Daten auf einer Festplatte durch Selbstzerstörung zu vernichten.
Die Festplatte sicher zu löschen oder die Festplatte durch Selbstbeschädigung zu vernichten reicht nicht aus, um die sensiblen Daten für immer und unwiderruflich zu vernichten und somit vor der Einsicht unbefugter Dritter zu schützen.
Welche Schredder eignen sich zur Festplattenvernichtung?
Um Festplatten datenschutzkonform zu vernichten sollte ein Aktenvernichter bzw. Medienvernichter genutzt werden, der die Festplatten schreddert. Hier muss auf eine ausreichende Sicherheitsstufe des Vernichter geachtet werden. Je höher der Schutzbedarf der Daten, d.h je sensibler diese sind, desto höher sollte die Schutzklasse des Schredders sein.
Je nach gewähltem Medienvernichter beträgt die Sicherheitsstufe H-3 oder höher. Die Festplattenvernichter HSM Powerline vernichten digitale Datenträger in kleinste Partikel und machen eine Wiederherstellung somit unmöglich. Sicher, datenschutzkonform und wirtschaftlich.
Wenn Sie mehr über Schutzklassen und Sicherheitsstufen erfahren möchten, dann besuchen Sie unsere Seite Schutzklassen und Sicherheitsstufen.
Oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Experten beraten Sie gerne.
Wie anschließend richtig entsorgen?
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) handelt es sich bei Festplatten um Elektroschrott. Die Festplatten sollten daher nicht im Hausmüll oder Restmüll entsorgt werden. Der richtige Weg ist die Festplattenentsorgung durch einen kommunalen Wertstoffhof. Hier können diese korrekt verarbeitet und einzelne Komponenten recycelt werden.